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Altes Gymnasium Husum Hotel GmbH & Co. KG
(Registergericht Amtsgericht Flensburg HRA 5498 FL)
vertreten durch die Komplemetärin Altes Gymnasium Husum Hotel GmbH
(Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 6171 FL)
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Lenka Mörck
Firmensitz: Grazer Platz 1 - D-24988 Oeversee
Umsatzteuer-ID: DE 250 75 92 51
Hotelgebäude: Süderstr. 2-10 - D-25813 Husum
Tel.: 0 48 41 - 8330 - Fax: 0 48 41 - 8 33 12
http://altes-gymnasium.de -
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Wilhelm Gross (Anschrift wie oben)
Bei der Aufnahme von Hotelgästen und der Durchführung von Veranstaltungen legen wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde:
1.Abschluss des Vertrages
a.Zwischen dem Gast und dem GENIEßER HOTEL ALTES GYMNASIUM (nachfolgend kurz mit „Hotel“ bezeichnet) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel zugesagt wurden. Ebenso gilt, wenn das Hotel Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
b.Wird für die Reservierung von dem Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
c.Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
d.Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen oder Rückbestätigung der Reservierungsbestätigung.
e.Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die genaue Anzahl und die Teilnehmerliste mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
f.Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Hotel zulässig.
2.An- und Abreise
a.Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b.Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr muss der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen, außer es ist schriftlich anders vereinbart.
c.Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde oder es vom Hotel schriftlich bestätigt wurde.
3.Leistungen
a.Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus der in der Reservierungsbestätigung zugesagten Leistung.
b. Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
c.Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine Arrangementleistung nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
d.Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
e.Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.
f.Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der, sofern nicht anders vereinbart wurde, mit 70,00 € / Stunde berechnet wird.
4.Zahlung
a.Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Abreise fällig, bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung(Walk-In) ist die erste Nacht im voraus zu begleichen.
b.Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
c.Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
d.Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass dem Hotel eine angemessene Weitervermietung möglich wurde.
e.Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
f.Zahlungen sind grundsätzlich per Cash oder EC-Karte zu tätigen. Kreditkarten können, müssen aber nicht akzeptiert werden.
5.Stornierungen
a.Wenn nicht in der Reservierungsbestätigung abweichend geregelt, gelten nachfolgende gegenseitige Stornierungsfristen :
b.Bis zu einem Buchungsvolumen von 900,00 Euro gilt eine gegenseitige Stornierungsfrist von 1 Woche. Danach können 80% des Buchungsvolumen als Entschädigungsleistung geltend gemacht werden,
c. Umfasst die Reservierung ein Buchungsvolumen von mehr als 900 ,00 Euro so gilt eine Stornierungsfrist von 4 Wochen. Danach können 80% des Buchungsvolumens als Entschädigungsleistung geltend gemacht werden.
d.Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
29. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 50 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
7. bis 0. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
6.Haftung
a.Der Gast oder der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
b.Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder in Folge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
c.Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
d.Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von dem Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von dem Hotel von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
e.Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von dem Hotel wird ausgeschlossen.
7.Kündigung
a.Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
b.Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
c.Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von dem Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
8.Sonstiges
a.Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von dem Hotel und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Bar sowie des gesamtes Wellnessbereiches dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
b.Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
c.Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage unfrei nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
d.Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
e.Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
9.Allgemeines
a.Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b.Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von dem Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
c.Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
d.Salvatorische Klausel: Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.
Haftungsauschluss
Inhalt des Onlineangebotes
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